Sonstige Formulare
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Für den Fall, dass Sie Partei in einem gerichtlichen Verfahren sind, besteht die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für das Verfahren selbst aufzubringen. Hierfür ist ein Antrag auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe notwendig. Um diesen zu stellen muss zunächst Auskunft erteilt werden über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und diese muss anhand von Belegen nachgewiesen werden. Wird Prozesskostenhilfe seitens des Gerichts bewilligt, so bedeutet dies, dass die Kosten des Verfahrens die Staatskasse zunächst übernimmt (also in Vorleistung geht) und Sie selbige entweder in Raten abbezahlen müssen oder aber – wenn Ihnen eine Ratenzahlung nicht zugemutet werden kann – keinerlei diesbezügliche Zahlung von Ihnen zu leisten ist.
Beratungshilfeantrag
Die Beratungshilfe wird nur für die außergerichtliche Vertretung gewährt. Diese ist bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Beratungshilfe bedeutet für Sie konkret, dass die Kosten für die außergerichtliche Vertretung oder auch für die Beratung seitens der Staatskasse übernommen werden und lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 15,00 € von Ihnen zu zahlen ist.
Schweigepflichtsentbindungserklärung für behandelnde Ärzte
Schweigepflichtsentbindungserklärung
Sollte in einem Verfahren oder generell zur Geltendmachung Ihrer Rechte eine Aussage oder Stellungnahme eines Sie behandelnden Arztes notwendig sein, so kann eine solche aufgrund der Datenschutzrichtlinien nur erfolgen, sofern Ihr Arzt von der entsprechenden Schweigepflicht entbunden wird.