Erben und Vererben
Zwei rechtliche Problemfelder, die häufig mit Fehlvorstellungen im Erbrecht einhergehen. Haben Sie sich schon mit Ihrer Erbnachfolge auseinander gesetzt? Regeln Sie ihre Nachfolge zu Lebzeiten, damit Ihre Abkömmlinge keine böse Überraschung erleben.
Die meisten Menschen haben eine feste Vorstellung davon, was mit ihrem Hab und Gut geschieht, wenn sie versterben. Diese Vorstellung geht jedoch häufig nicht mit der gesetzlichen Situation einher. So entsteht die Situation, dass die Menschen kein Testament fertigen und nach Ihrem Tod plötzlich alles anders kommt wie lange Zeit erwartet.
Lassen Sie die von Ihnen gewünschten Erbinnen und Erben nicht mit diesem Risiko zurück, sondern sorgen Sie mit einem handschriftlichen Testament vor. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei.
Aber nicht nur der Erblasser unterliegt häufig einem Irrtum, auch der Erbe erbt häufig nicht so wie erwartet. Ist beispielsweise kein Testament vorhanden und verstirbt eine Person ohne ein Testament zu hinterlassen, so können große Erbengemeinschaften entstehen. Die Schwierigkeit dieser Erbengemeinschaften ist darin zu sehen, dass Sie sich häufig gar nicht oder nur äußerst schwer einvernehmlich auseinandersetzen und eine Einigung bei einer Erbschaft erzielen können.
Dies gilt es in jedem Fall zu vermeiden und mittels einer Gestaltung zu Lebzeiten eine geregelte Nachfolge zu gewährleisten.
Wir bieten:
- Beratung im erbrechtlichen Gestaltungsbereich (Einzel- oder gemeinschaftliches Testament)
- Erstellung von Testamentsentwürfen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbrechtsstreitigkeiten
- Beratung und Begleitung bei Übergabeverträgen (bei Privatpersonen und Landwirten)
Vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Kanzlei.