Kosten

In manchen Fällen hilft nur der Gang zum Anwalt

Stehen Sie schwierigen rechtlichen Fragen oder juristischen Problemen gegenüber, bei denen es nicht bei einer Beratung bleiben kann, sollten Sie auf professionelle Unterstützung zurückgreifen. In solchen Fällen müssen Rechtsanwälte tätig werden (Schreiben, Vertretung vor Gericht und vieles mehr), um Ihr Recht geltend zu machen. Doch was kostet ein Anwalt und wer trägt die Kosten? In unserem Beitrag beantworten wir diese Fragen.

Mit welchen Anwaltskosten müssen Sie rechnen?

Je nach Fallkonstellation ist ein Anwalt mehr oder weniger intensiv in die Konfliktlösung miteinbezogen. Das Honorar für den Aufwand bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung.

Am besten mit einer Rechtsschutz:

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme: die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts. Gerichtskosten. Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare.

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Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt seit 2004 verbindlich die Vergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten. Es soll vor allem die Transparenz der Anwaltskosten gewährleisten und zeichnet sich dadurch aus, dass die Gebühren im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich nach dem Gegenstandswert berechnet werden. Diese ergeben sich aus § 13 RVG.

Bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro beträgt die Gebühr 45 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem …

Gegenstandswert bis …Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren … Euro um … Euro
2.000 500 35
10.000 1.000 51
25.000 3.000 46
50.000 5.000 75
200.000 15.000 85
500.000 30.000 120
500.000 30.000 150

Bedenken Sie, dass der Rechtsanwalt nicht grundsätzlich verpflichtet ist, die Anwaltskosten über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen. Er kann gemäß § 4 RVG mit seinen Mandanten auch sogenannte Honorarvereinbarungen schließen, die in der Regel über der gesetzlichen Vergütung liegen.

Wichtig zu wissen: Honorarvereinbarungen sind bindend.

Davon zu unterscheiden ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars: Es ist gemäß § 4a RVG als Ausnahme gedacht und daher an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Erfolgshonorar wird nur dann fällig, wenn das gerichtliche Verfahren zum Erfolg führt.

Welche weiteren Kosten auf Sie zukommen können, entscheidet sich nach der Art der Rechtsvertretung: Dabei wird zwischen einer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung unterschieden. Wie sich die Kosten für das jeweilige Verfahren zusammensetzen, erklären wir Ihnen nachfolgend.

Wichtig zu wissen: Gemäß § 9 RVG ist der Anwalt berechtigt, einen Vorschuss auf die Anwaltskosten zu verlangen.

Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung

Ist es Ihr Wunsch oder sogar erforderlich, dass ein Anwalt für Sie tätig wird – zum Beispiel indem er in Ihrem Namen den Gegner anschreibt – befinden Sie sich im Kostenbereich einer außergerichtlichen Rechtsvertretung.

Maßgebende Grundlage bei der Berechnung der Anwaltskosten ist für die außergerichtliche Vertretung der Streitwert. Ein Streitwert bezeichnet die geldwerte Bemessung des Streitgegenstandes. Ist beispielsweise durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden und die Reparatur dieses Schadens würde 5.000,00 € kosten, so beliefe sich der Streitwert ebenfalls auf 5.000,00 €.

Die Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung ergeben sich ebenfalls aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: In der Anlage 1 zum Gesetz werden auch Kosten aufgeführt, die sich im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung ergeben. Dabei berechnet sich die dabei anfallende Geschäftsgebühr bei der Vertretung in Zivilsachen nach Nr. 2400, 2402 VV RVG. Je nach Arbeitsaufwand für den Anwalt entsteht eine halbe bis eine zweieinhalbfache Gebühr. In der Regel verlangen Anwälte eine Mittelgebühr von 1,3. Eine höhere Gebühr ist nur dann zulässig, wenn die Tätigkeit sehr umfangreich oder schwierig war und muss vom Anwalt begründed werden.

Kostenbeispiele für die außergerichtliche Vertretung bei einem Streitwert von 5.000,00 Euro:

  • Prozessauftrag: 240,80 Euro
  • Besprechung mit dem Klagegegner: Geschäftsgebühr gem. §§ 13, 14 RVG
  • Einfache Schreiben: 1,3fache Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG

Anwaltskosten für eine gerichtliche Rechtsvertretung

Ist eine außergerichtliche Lösung nicht erzielbar, bedarf es zur Lösung einer Rechtsstreitigkeit einergerichtlichen Entscheidung. Ab hier beginnen die Kosten für eine gerichtliche Vertretung. Wie hoch die einzelnen Gebühren sowohl für den Anwalt wie auch das Gericht sein können, bestimmt sich nach demRechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). In diesem Fall ist an das Gericht ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Auch bei der gerichtlichen Rechtsvertretung hat der zugrundeliegende Streitwert Einfluss auf die Höhe der Gesamtkosten. Bei einer zivilrechtlichen Angelegenheit ähnlich dem oben genannten Beispiel würden demnach Anwaltskosten in Höhe von 1.183,39 € sowie Kosten für das Gerichtsverfahren in Höhe von 438,00 € entstehen.

Zudem fällt für die gerichtliche Vertretung grundsätzlich eine 1,3-fache Verfahrensgebühr an. Die bereits außergerichtlich angefallene Geschäftsgebühr wird auf diese angerechnet: mindestens zur Hälfte, maximal mit einer 0,7-fachen Gebühr. Für die Vertretung durch einen Anwalt im Gerichtstermin wird zusätzlich eine 1,2-fache Termingebühr fällig.

Weitere Kostenbeispiele für die gerichtliche Vertretung in Zivilsachen:

  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen: 1,2fache Terminsgebühr
  • Herbeiführung eines Vergleichs: 1,0fache Einigungsgebühr

 

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