Anwaltsgebühr für die gerichtliche Rechtsvertretung

Ist eine außergerichtliche Lösung nicht erzielbar, bedarf es zur Lösung einer Rechtsstreitigkeit einer gerichtlichen Entscheidung. Ab hier beginnen die Kosten für eine gerichtliche Vertretung. Wie hoch die einzelnen Gebühren sowohl für den Anwalt wie auch das Gericht sein können, bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). In diesem Fall ist an das Gericht ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Auch bei der gerichtlichen Rechtsvertretung hat der zugrundeliegende Streitwert Einfluss auf die Höhe der Gesamtkosten.

Zudem fällt für die gerichtliche Vertretung grundsätzlich eine 1,3-fache Verfahrensgebühr an. Die bereits außergerichtlich angefallene Geschäftsgebühr wird auf diese angerechnet: maximal zur Hälfte, maximal mit einer 0,75-fachen Gebühr. Für die Vertretung durch einen Anwalt im Gerichtstermin wird zusätzlich eine 1,2-fache Termingebühr fällig.

Kostenbeispiele für die gerichtliche Vertretung in Zivilsachen:

  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen: 1,2fache Terminsgebühr
  • Herbeiführung eines Vergleichs: 1,0fache Einigungsgebühr (ohne Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche)

Prozesskostenrisiko

Online stehen Rechner zur Verfügung, in welchen Sie Ihr „Prozesskostenrisiko“ berechnen können. Das Prozesskostenrisiko bezeichnet die Kosten, die auf Sie im Wort-Case-Szenario zukommen würden, also wenn das Verfahren vollumfänglich verloren werden würde.