Kosten der Erstberatung/Beratung

Oftmals wird uns die Frage gestellt, welche Kosten für eine Beratung bei uns in der Kanzlei anfallen. Zunächst muss diesbezüglich festgestellt werden, dass eine Beratung natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich ausfällt, sodass diese teilweise relativ umfangreich und dementsprechend zeitintensiv ist bei manchen Sachverhalten jedoch die Beratung kürzer ausfallen kann, da die Angelegenheit einfacher gelagert ist.

Grundsätzlich fällt für eine Erstberatung (diese hat einen Umfang von ca. 45 – 60 Minuten) maximal ein Betrag in Höhe von 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer an.

Die Beratung ist auf die weitere Vergütung in derselben Sache anzurechnen. Sollte die Angelegenheit also durch eine reine Beratung nicht abgeschlossen werden können und Schriftverkehr mit der Gegenseite notwendig werden, so wird die Beratung in voller Höhe auf die weiter anfallenden Gebühren angerechnet.

Gerne können Sie natürlich im persönlichen Gespräch mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin die Kosten für die Beratung vorab besprechen.